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Was ist im Schadensfall zu
beachten?
Jeder
Versicherungsfall ist unverzüglich
(spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer
schriftlich anzuzeigen.
Sie sind verpflichtet
alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu
unternehmen.
Die Umstände die zu
dem Schaden geführt haben sind ausführlich und
wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit
dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt einen
Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise
anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.
Gegen Mahnbescheide
oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf
Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem
Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.
Kommt es zu einem
Prozess über den Haftpflichtanspruch, so ist die
Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu
überlassen
Im Schadensfalle
sollten Sie sich umgehend mit Ihrem
Versicherungsvermittler/ -Vertreter in Verbindung
setzen.
Er ist Ihnen in der
Regel bei der gesamten Schadensabwicklung
behilflich.
Sollten Sie Ihren
Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen
haben, der über keinen Außendienst verfügt, so
wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige
Verwaltungsstelle.
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