Hundeversicherung - Versicherungen - Vergleich

Impressum
 
Versicherungen
Zur Startseite Versicherungen Versicherungsvergleiche Home Versicherungen

 Versicherungsvergleich

Versicherungsvergleich Hausratversicherung Hausrat zum Vergleich
Direktversicherung Lebensversicherung Warum Hundehaftpflicht
Direktversicherung Lebensversicherung Was leistet die
   Hundehaftpflicht
Direktversicherung Lebensversicherung Was ist nicht in der
   Hundehaftpflicht
Direktversicherung Lebensversicherung Wann besteht
   Versicherungsschutz
Direktversicherung Lebensversicherung Was ist bei Abschluss zu
   beachten
Direktversicherung Lebensversicherung Was ist bei Schaden zu
   beachten
Hotline unserer Versicherungen Was ist bei Kündigung zu
   beachten
 

Wir sind für Sie da

Direktversicherung Lebensversicherung Hotline
Direktversicherung Lebensversicherung Nützliche Links
Direktversicherung Lebensversicherung Impressum
Direktversicherung Lebensversicherung AGBs

   Datenschutz
  
 

 

 

 

 

     

 
Hundehaftpflicht - Hundeversicherung - Basics

 

Was ist bei Kündigung zu beachten?

Grundsätzlich verlängern sich Versicherungsverträge die für die Dauer von mindestens einem oder mehrere Jahre abgeschlossen werden automatisch um ein weiteres Jahr wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.

  1. Ordentliche Kündigung:

    Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.

     

  2. Außerordentliche Kündigung:
  • bei Prämienerhöhung:

Erhöht der Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge, ohne daß sich der Versicherungsumfang ändert, so kann der Versicherungsnehmer innerhalb 1 Monats nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. (Gilt für Vertragsabschlüsse nach Juni 1994)

Sonderregelungen :

Vertragsabschlüsse vor dem 01.01.1991:

Die Prämie muß sich um mindestens 10% bzw. in den letzten drei aufeinanderfolgenden Jahren insgesamt um mindestens 20% erhöht haben.

Vertragsabschlüsse zwischen Januar 1991 und Juni 1994:

Die Prämie muß sich um mindestens 5% erhöhen.

  • im Schadensfall:

Hat der Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers und auch seitens des Versicherers gekündigt werden.

Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muß mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.

Tip:

Eine Kündigung sollte stets durch eingeschriebenen Brief erfolgen.

Zu beachten ist, das nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.

(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers)

Bei Tod des Hundes erlischt der Vertrag automatisch wegen Risikowegfalles und bedarf keiner Kündigung. Eine entsprechende Meldung an den Versicherer sollte allerdings erfolgen.

 

Copyright 2000/2001: INNOSystems GmbH